Aktueller Inhalt: Kapitel 1 - Allgemeine Regelungen (§§ 64 bis 64f)64Möglichkeiten, im Ausland Beweis zu erheben oder andere gerichtliche Handlungen durchzuführen64aErsuchen um Vernehmung an ausländische Stellen oder deutsche Auslandsvertretungen64bErsuchen um Erledigung in besonderer Form64cSachverständigentätigkeit im Ausland64dSchriftliche Befragung64eAnwesenheit von Verfahrensbeteiligten64fAnwesenheit deutscher Richter