Aktueller Inhalt:
Allgemeine Einführung in die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen
1 Begriff der Rechtshilfe in Zivil- oder Handelssachen
- aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union (Unionsrechtsakte),
- aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen und
- im vertraglosen Rechtshilfeverkehr aufgrund gegenseitigen Entgegenkommens („Gegenseitigkeit“).
2 Gegenstand der Rechtshilfe in Zivil- oder Handelssachen
3 Grundlagen des Rechtshilfeverkehrs
3.1 Vertraglicher Rechtshilfeverkehr
4 Arten von Ersuchen
Unterschieden werden nach § 5 folgende Arten von Ersuchen:
- Zustellungsanträge,
- Ersuchen um Beweisaufnahme oder andere gerichtliche Handlungen,
- Ersuchen um Vollstreckungshilfe
- Ersuchen um Verfahrensüberleitung
- Ersuchen um Verfahrenshilfe und
- Ersuchen um Rechtsauskunft.
Für eine Zustellung in einen anderen Staat bedarf es dann keines Zustellungsantrags, wenn eine Postzustellung zulässig ist.
5 Übermittlungswege im Rechtshilfeverkehr
6 Zuständigkeiten in Rechtshilfeangelegenheiten
Die Gerichte sowie die zuständigen Bundes- und obersten Landesbehörden leisten zur Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder zur Förderung eines ausländischen Verfahrens im Inland entsprechend den Anordnungen dieser Verwaltungsvorschrift Rechtshilfe, soweit nicht durch andere rechtliche Grundlagen Abweichendes bestimmt ist.
Das Bundesamt für Justiz erteilt in Fragen der internationalen Rechtshilfe in Zivil- oder Handelssachen Auskunft und bemüht sich bei auftretenden Problemen im Kontakt mit den zuständigen Stellen im Ausland um eine Lösung im Vermittlungswege. Das Bundesamt für Justiz ist zudem in bestimmten Rechtshilfefällen zuständig oder zu beteiligen.
Für die Belange der Zentralen Behörden in Kindschaftsangelegenheiten, betreffend Auslandsunterhalt und Auslandsadoption, ist die Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz gegeben.
7 Nützliche Internet-Adressen zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der auf den genannten Internetseiten bereitgestellten Informationen wird nicht übernommen.
7.1 Europäische Union
7.1.1 Europäisches Justizportal
Das Europäische Justizportal informiert unter https://e-justice.europa.eu/home?action=home&plang=de zu den Themen Recht, Rechtsprechung, Justiz, Gerichtsverfahren und Register für alle Mitgliedstaaten der EU. Es ist zentraler Einstiegs- und Informationsort sowie Zugangsseite zum Europäischen Gerichtsatlas (https://e-justice.europa.eu/321/DE/european_judicial_atlas_in_civil_matters), zu den in EU-Rechtsakten vorgeschriebenen Formblättern (https://e-justice.europa.eu/155/DE/online_forms) und vielen anderen Datenbanken.
7.1.2 EU-Informationsseiten
Für das Unionsrecht, die Rechtsprechung der Unionsgerichte und rechtspolitische Entwicklungen wird zudem auf nachfolgende Informationsangebote verwiesen:
Recht der Europäischen Union: www.eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de,
Europäischer Gerichtshof: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/ und
Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/info/index_de.
7.2 Europarat
Europarat: http://www.coe.int/de/web/conventions/home.
7.3 Bund und Länder
7.3.1 Bundesamt für Justiz
Das Bundesamt für Justiz bietet unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/InternationaleZusammenarbeit/Zivilsachen/
Rechtshilfe/Rechtshilfe_node.html Informationen zur Rechtshilfe und den aktuellen Text dieser Verwaltungsvorschrift sowie die aktualisierten Länderabschnitte an.
7.3.2 Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen betreut eine Internetseite http://www.ir-online.nrw.de/ mit zahlreichen Informationen zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen. In Kooperation mit dem Bundesamt für Justiz werden in diese Datenbank laufend die aktualisierten Länderabschnitte eingestellt.
7.4 Europäisches Justizielles Netz in Zivil- und Handelssachen
Die Informationen auf dem Europäischen Justizportal zum Unionsrecht und zum Recht der Mitgliedstaaten (siehe Nummer 7.1.1) werden weitgehend vom Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN) erarbeitet (siehe https://e-justice.europa.eu/21/DE/european_judicial_network_in_civil_and_commercial_matters).
Informationen der Bundeskontaktstelle im Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen im Bundesamt für Justiz sind unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/InternationaleZusammenarbeit/Zivilsachen/
Rechtshilfe/Rechtshilfe_node.html abrufbar. Hier sind auch die Kontaktdaten der deutschen EJN-Familienrichterinnen und -richter abrufbar, die in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten und Kindesentführungsfällen in der Europäischen Union als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ebenso finden sich hier die Kontaktdaten der deutschen Verbindungsrichterinnen und -richter, die als Mitglieder des Richternetzwerks der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Weiterhin finden sich hier Links zu den weiteren deutschen Mitgliedern im EJN. Siehe zu den deutschen Kontaktstellen auch § 16a des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz sowie § 72 dieser Verwaltungsvorschrift.
7.5 Haager Übereinkommen
Der aktuelle Stand der Ratifikationen der im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht geschlossenen Rechtshilfeübereinkommen und nützliche Informationen zu deren Anwendung sowie die Notifikationen der Vertragsstaaten lassen sich der Internetseite www.hcch.net/index_de.php?act=conventions.listing entnehmen. Insbesondere ist unter https://www.hcch.net/de/publications-and-studies/details4/?pid=6557&dtid=65 auch das Muster für Ersuchen nach dem Haager Beweisaufnahmeübereinkommen vom 18. März 1970 abrufbar (siehe auch § 64g und Vordruck ZRH 8). Unter https://www.hcch.net/de/publications-and-studies/details4/?pid=7072&dtid=3 ist zudem das Handbuch zur Durchführung von Videokonferenzen nach dem Haager Beweisaufnahmeübereinkommen vom 18. März 1970 abrufbar.
7.6 Europäisches Rechtsauskunftsübereinkommen
Der Ratifikationsstand des Europäischen Rechtsauskunftsübereinkommens ist abrufbar unter www.conventions.coe.int/Treaty/Commun/QueVoulezVous.asp?NT=062&CM=8&DF=13/01/2015&CL=ENG.
7.7 Deutsches Gerichtsverzeichnis
Im Internet ist eine kostenlose Suche nach deutschen Gerichten möglich unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche möglich.
7.8 Deutsche Gesetzestexte
Der nicht amtliche Text deutscher Gesetze findet sich unter www.gesetze-im-internet.de.
https://e-justice.europa.eu/content_maintenance_obligations_forms-274-de.do.
7.9.3 Internationales Sorgerecht
Informationen zur Verordnung (EU) 2019/1111 (Brüssel IIb-Verordnung), zum Haager Kindesentführungsübereinkommen, zum Haager Kinderschutzübereinkommen und zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen sowie Antragsformulare sind abrufbar unter www.bundesjustizamt.de/sorgerecht.
7.10 Auswärtige Beziehungen/Internationaler Urkundenverkehr/Rechtspolitik