/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Weltkugel
© panthermedia.net / James Steidl

Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
§ 80  
Vertragloser Rechtshilfeverkehr


Im vertraglosen Rechtshilfeverkehr können von ausländischen Stellen Kosten erhoben werden. Soweit hierzu Erkenntnisse vorliegen, sind diese im Ländertiel dargestellt. Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse vor.