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Weltkugel
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Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
§ 27  
Ersuchen an deutsche Auslandsvertretungen


Bei Ersuchen, die durch deutsche Auslandsvertretungen in eigener Zuständigkeit erledigt werden können (§ 14), sind Übersetzungen des Ersuchens und der Anlagen nicht erforderlich. Falls jedoch bei Zustellungsanträgen Grund für die Annahme besteht, dass der Zustellungsempfänger der deutschen Sprache nicht mächtig ist und durch Übersetzungen seine Bereitschaft zur Annahme der Schriftstücke herbeigeführt werden kann, so empfiehlt es sich, Übersetzungen der zuzustellenden Schriftstücke beizufügen. In Staaten mit mehreren Amtssprachen ist die Sprache zu wählen, die der Zustellungsempfänger vermutlich beherrscht.