/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Weltkugel
© panthermedia.net / James Steidl

Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
§ 21  
Beachtung deutschen Verfahrensrechts


In der Regel erledigen ausländische Stellen deutsche Ersuchen nach ausländischem Verfahrensrecht. Die zusätzliche Anwendung deutschen Verfahrensrechts ist zu erbitten, wenn es durch den Gegenstand des Ersuchens oder sonst geboten erscheint. Dies betrifft insbesondere Ersuchen um Vernehmungen, da bei Vernehmungen auch Zeugnisverweigerungsrechte und Aussageverbote zu beachten sind.