Aktueller Inhalt:
§ 40
Zustellungsantrag
Zustellungsantrag
(1) Die Zustellung ist mit dem Formblatt A zu beantragen, das auf dem Europäischen Justizportal abgerufen und dessen vorgedruckter Text nach dem Ausfüllen automatisch übersetzt werden kann. Je Empfänger ist ein Formblatt auszufüllen.
(2) Werden von den Landesjustizverwaltungen mehrsprachige Versionen der Formblätter zur Verfügung gestellt, können auch diese verwendet werden.