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§ 96
Nachforderung fehlender Angaben oder Schriftstücke
Nachforderung fehlender Angaben oder Schriftstücke
Sind zur Ausführung des Antrags zusätzliche Angaben oder Schriftstücke erforderlich, sind diese mit dem Formblatt E bei der Übermittlungsstelle anzufordern. Der Zustellungsantrag und das Schriftstück brauchen nicht an die Übermittlungsstelle zurückgesandt werden. Das Formblatt ist mit Unterschrift oder einem Abdruck des Dienststempels oder Dienstsiegels zu versehen.