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Weltkugel
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Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
§ 95  
Empfangsbestätigung


Die Empfangsstelle hat der Übermittlungsstelle den Eingang des Zustellungsantrags innerhalb von sieben Tagen mit dem Formblatt D zu bestätigen. Die Bestätigung ist mit Unterschrift oder einem Abdruck des Dienststempels oder Dienstsiegels zu versehen.