Aktueller Inhalt:
Wichtiger Hinweis
I. Inhalt
Kernbestand der Rechthilfedatenbank sind die in Zivil- und Handelssachen maßgebenden Verwaltungsvorschriften "Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)". Die für die Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit relevanten Regelungen sind einbezogen. Informationsprogramme anderer Behörden und Institute (z. B. Europäische Union, Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Justiz) sind durch Verlinkung an geeigneter Stelle integriert.
In Zivilsachen sind darüber hinaus weitestgehend die gesetzlichen Grundlagen sowie EU-Rechtsakte und völkerrechtliche Vereinbarungen sowohl für die Rechtshilfe als auch für den sonstigen internationalen Rechtsverkehr (z. B. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, Europäisches Justizielles Netz in Zivil- und Handelssachen) abrufbar.
II. Haftungsausschluss und Authentizität
Die aufgeführten Inhalte sind mit großer Sorgfalt ausgewählt und geprüft worden. Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Für die Länderabschnitte der ZRHO, die unter der Federführung des Bundesamtes für Justiz erstellt worden sind (vgl. Benennung des Bundesamtes am Ende der Länderabschnitte), wird auf die "Vorbemerkungen zum Länderteil" verwiesen.
Für Links zu externen Websites, auf deren Inhalt das Ministerium der Justiz keinen Einfluss hat, kann ebenfalls keine Verantwortung übernommen werden.
Die dargestellten Rechtsgrundlagen sind nichtamtlich. Maßgeblich sind die Druckfassungen der offiziellen Organe. Dies gilt auch für die eingestellten Vordrucke, insbesondere zur EU-Zustellungsverordnung, EU-Beweisaufnahmeverordnung und zum Haager Zustellungsübereinkommen.
III. Nutzerkreise
Das Informationsprogramm richtet sich in erster Linie an die gerichtliche Praxis. Auch Mitarbeiter der deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland können sich über diesen Weg die für ihre tägliche Arbeit wichtigen Informationen herunterladen. Zu weiteren Nutzern werden Jugendämter, Anwälte und Bürger gerechnet, die sich beispielsweise zu Fragen über die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von ausländischen Titeln, über die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland oder in Kindesentführungsangelegenheiten erkundigen wollen.
IV. Handhabung
Als Einstieg muss sich der Nutzer fragen, zu welchem Fachgebiet Informationen abgerufen werden sollen: Zivil-, Handels- oder Arbeitssachen, Verwaltungssachen oder Urkundsangelegenheiten oder zu Einschränkungen der Gerichtsbarkeit. Bei Zivil-, Handels- oder Arbeitssachen erfolgt der weitere Recherchengang über "Internationaler Rechtsverkehr in Zivilsachen" im Hauptmenü oder über "ZRHO" in der Kopfzeile.
In Zivilsachen können auf der zweiten Ebene die ZRHO (Allgemeine Einführung, Allgemeiner Teil, Länderteil, Rechtshilfeverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit), die zugrunde liegenden Gesetze, Unionsrechtsakte und völkerrechtlichen Verträge sowie die für die Gerichtspraxis maßgeblichen Vordrucke (nichtamtlich) abgerufen werden. In den weiterführenden Verweisen kann auf Arbeitshilfen zur EU-Zustellungsverordnung und zur EU-Beweisaufnahmeverordnung, Auskunftsprogramme in- und ausländischer Stellen, Übersetzungshilfen usw. zugegriffen werden.
In Verwaltungssachen sind die maßgeblichen Gesetzesgrundlagen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, in den Urkundssachen die Gesetzesgrundlagen und Verwaltungsvorschriften für alle Gerichtsbarkeiten und Justizverwaltungen aufgeführt. Unter "Völkerrechtliche Beschränkungen der Gerichtsgewalt" sind die Übereinkommen und Gesetze eingestellt, die vor allem die Frage der Immunität zum Gegenstand ihrer Regelung haben.
Sollte die Menüführung nicht zum gewünschten Ergebnis führen, so kann gegebenenfalls die Volltextsuche zur ZRHO sowie zu anderen wesentlichen Bestimmungen in Zivilsachen weiter helfen. Dazu ist die Suchfunktion "Suche" nicht im Eingabefeld in der linken Spalte der NRW-Bibliothek, sondern in der Kopfzeile von IR-Online anzuklicken. Sollte auch dieser Weg nicht zum Erfolg führen, kann es daran liegen, dass der bestimmte Begriff in der Suchmaschine nicht indiziert worden ist oder die gefragten Informationen tatsächlich (noch) nicht online zur Verfügung stehen.
V. Weitergehende Informationen für Nutzer des Landesintranets "NRW-Justiz online"
IR-Online in der Landesintranetversion enthält zahlreiche (auszugsweise) Schreiben in- und ausländischer Stellen, die teilweise redaktionell überarbeitet wurden. Maßgeblich sind jedoch allein die gedruckten Fassungen dieser Schreiben und Merkblätter. Die Mehrzahl dieser Schreiben ist mit Rundverfügung an die Präsidentinnen/Präsidenten der Oberlandesgerichte und Landesarbeitsgerichte bekannt gegeben worden, bei anderen wird IR-Online das einzige Bekanntmachungsmedium bleiben. Im letzten Fall fehlt die Bezugnahme zu einer RV des JM NRW. Soweit es auf die Authentizität ankommt, kann eine beglaubigte Ablichtung des fraglichen Schriftstücks schriftlich angefordert werden.
Die hier enthaltenen Angaben über Verfahrensdauer, Möglichkeiten der Erledigung von Ersuchen pp. geben den Stand zum Zeitpunkt der Fertigung der Schreiben wieder und müssen nicht aktuell sein. Daher empfiehlt sich eine vorherige Rücksprache mit der zuständigen Prüfungsstelle, gegebenenfalls mit dem JM NRW.
Die für Nutzer des Landesintranets vorbehaltenen Bekanntmachungen befinden sich am Ende des jeweiligen ZRHO-Länderteils unter Ausführungsbestimmungen und Bekanntmachungen zu Rechtshilfe-, Legalisations- und Unterhaltsangelegenheiten sowie unter der Rubrik "Besondere Regelungen und Informationen" auf der Einstiegsseite zur ZRHO. Sie sind im Internet nicht abrufbar.
Aufgrund bestehender Sicherheitsbestimmungen erfolgen Aktualisierungen im Landesintranet früher als im Internet (zeitversetzt bis zu einer Woche).
VI. Aktualisierung der ZRHO
1. Allgemeiner Teil:
Der Allgemeine Teil der elektronischen ZRHO entspricht der im Bundesanzeiger vom 17. Oktober 2024 veröffentlichten Neubekanntmachung vom 18. Juni 2024. Von Bund und Ländern beschlossene Aktualisierungen des Allgemeinen Teils werden im Text von IR-Online grundsätzlich erst nach Veröffentlichung der Papierfassung im Bundesanzeiger vorgenommen; sie können vorab durch Hinweise in Fußnoten kenntlich gemacht werden.
2. Länderteil:
Aktualisierungen des ZRHO-Länderteils werden ebenfalls erst nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger eingestellt. Hinsichtlich des Verfahrens wird auf Ziffer I der Vorbemerkungen zum ZRHO-Länderteil (in IR-Online) verwiesen. Sollten die vom Bundesamt für Justiz autorisierten Länderabschnitte zwischenzeitlich ihre Aktualität verlieren, kann dies - bei wesentlichen Abweichungen, z. B. bei Beitritten zu internationalen Übereinkommen - durch entsprechende Hinweise am Anfang des betreffenden Länderabschnitts oder in einer Fußnote kenntlich gemacht werden.
Nutzer des Landesintranets "NRW-Justiz online" sollten bei der Anwendung des ZRHO-Länderteils darüber hinaus immer prüfen, ob unter der Rubrik "Ausführungsbestimmungen und Bekanntmachungen des JM NRW in Rechtshilfe-, Legalisations- und Unterhaltsangelegenheiten" des jeweiligen Länderabschnitts neue Regelungen eingestellt wurden, die im Widerspruch zum vorangegangenen Länderabschnitt stehen können; in diesem Fall kommt in der Regel die jüngere Regelung zur Anwendung.
Unter der Rubrik "Internationale Rechtshilfe / ZRHO / Aktuelles" finden Sie im Übrigen Hinweise auf Aktualisierungen der ZRHO und der "Ausführungsbestimmungen und Bekanntmachungen des JM NRW in Rechtshilfe-, Legalisations- und Unterhaltsangelegenheiten".
VII. Weiterentwicklung
Sollten Informationen nicht aufgerufen werden können, Verweise ins Leere führen (es empfichlt sich die Verwendung ders Browers "Mozilla Firefox") oder keine aktuellen Auskünfte mehr bieten, wird um entsprechende Mitteilung gebeten.
VIII. Sonstiges
Im Übrigen wird auf die Hinweise im Impressum zum NRW.Justizportal im Internet verwiesen.