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Weltkugel
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Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
§ 122  
Zustellungsnachweis auf einer Zweitausfertigung


Ist das zuzustellende Schriftstück in zwei Exemplaren übermittelt worden, so ist das Empfangsbekenntnis nebst dem Beglaubigungsvermerk oder das Zustellungszeugnis auf eines der Exemplare zu setzen oder damit zu verbinden.