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Weltkugel
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Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
§ 121  
Nachweis der Zustellung in besonderer Form


Ist die Zustellung in einer besonderen Form nach den Wünschen der ersuchenden Behörde bewirkt, so ist ein Empfangsbekenntnis oder ein Zustellungszeugnis unter sinngemäßer Anwendung der vorstehenden Vorschriften je nach den Umständen des Falles zu fertigen.