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Weltkugel
© panthermedia.net / James Steidl

Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
Guinea


I.    Rechtsgrundlagen

 

  1. Zustellung

    -
  2. Beweisaufnahme

    -
  3. Weitere für das Gebiet des Zivil- oder Handelsrechts bedeutsame zwischenstaatliche Vereinbarungen (wegen der Ausführungsgesetze und aktuellen Bekanntmachungen von Änderungsregelungen wird auf § 3 Absatz 2 bis 5 ZRHO Bezug genommen)

    -

 

II.   Ausgehende Ersuchen

 

1. Zustellung
  

        • Postzustellungen sind nicht zulässig.
           
        • durch ausländische Stellen:

          Rechtshilfe wird durch guineische Behörden derzeit nicht geleistet.
            
        • durch deutsche Auslandsvertretungen:

          Die deutsche Botschaft in Conakry kann Anträge auf formlose Zustellung ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Zustellungsempfängers in eigener Zuständigkeit erledigen. Die Übermittlung von Zustellungsantrag (einfach) und zuzustellenden Schriftstücken (zweifach) erfolgt über die Prüfungsstelle auf dem Kurierweg (§ 30 Absatz 2 ZRHO)  unmittelbar an die Botschaft.

 

2. Beweisaufnahme

 

        • durch ausländische Stellen:

          Rechtshilfe wird durch guineische Behörden derzeit nicht geleistet.
            
        • durch deutsche Auslandsvertretungen:

          Die Botschaft in Conakry erledigt Ersuchen um Vernehmung oder Abnahme von Eiden in eigener Zuständigkeit ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der zu vernehmenden Person, wenn die Erledigung ohne Anwendung von Zwang möglich ist. Die Übermittlung des Rechtshilfeersuchens erfolgt über die Prüfungsstelle auf dem Kurierweg (§ 30 Absatz 2 ZRHO) unmittelbar an die Botschaft.

 

III.  Eingehende Ersuchen

1. Zustellung

Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen.

 

2. Beweisaufnahme

Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen.

 

IV. Kosten

Keine Bemerkungen.

 
 
Bundesamt für Justiz                                                     Stand der Bearbeitung: 29.09.2017(Fn 1)
 
 
 


Fußnoten :

   Fn1: Anmerkung der Redaktion IR-Online:
            Dieser Länderabschnitt wurde erstmals erstellt und am 23.02.2018 in die Datenbank eingestellt
            (vgl. auch die Vorbemerkungen zum Länderteil)