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Weltkugel
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Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
§ 114  
Zulässigkeit


(1) Eine förmliche Zustellung ist nur im Anwendungsbereich des Haager Zivilprozessübereinkommens vom 1. März 1954, des Haager Zustellungsübereinkommens vom 15. November 1965 sowie bilateraler Verträge zulässig.

(2) Im vertraglosen Rechtshilfeverkehr ist eine förmliche Zustellung unzulässig.