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§ 91
Verhältnis zu völkerrechtlichen Vereinbarungen
Verhältnis zu völkerrechtlichen Vereinbarungen
Die EU-Zustellungsverordnung geht in ihrem Anwendungsbereich allen völkerrechtlichen Vereinbarungen vor, insbesondere dem Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965. Abweichungen ergeben sich aus dem Länderteil.