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Weltkugel
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Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
Syrien


Anmerkung der Redaktion IR-Online:

Die deutsche Botschaft in Damaskus ist vorübergehend operativ nicht tätig (siehe unter www.damaskus.diplo.de)

I.    Rechtsgrundlagen
 

1. Zustellung 

-

2. Beweisaufnahme 


-

3. Weitere für das Gebiet des Zivil- oder Handelsrechts bedeutsame zwischenstaatliche Vereinbarungen (wegen der Ausführungsgesetze und aktuellen Bekanntmachungen von Änderungsregelungen wird auf § 3 Absatz 2 bis 5 ZRHO Bezug genommen)

II. Ausgehende Ersuchen 

1. Zustellung

  • Postzustellungen sind nicht zulässig.
  • durch ausländische Stellen:

    Rechtshilfe wird durch syrische Behörden derzeit nicht geleistet.
  • durch deutsche Auslandsvertretungen ist zurzeit nicht möglich. 

2. Beweisaufnahme

  • durch ausländische Stellen:

    Rechtshilfe wird durch syrische Behörden derzeit nicht geleistet.
  • durch deutsche Auslandsvertretungen ist zurzeit nicht möglich. 

III.  Eingehende Ersuchen 

1. Zustellung

Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen.

2. Beweisaufnahme

Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen. 

IV. Kosten

Keine Bemerkungen.

  

Bundesamt für Justiz                                                 Stand der Bearbeitung: 23.12.2015(Fn 1)

 


Fußnoten :

 Fn1: Anmerkung der Redaktion IR-Online: 
           Dieser Länderabschnitt wurde neu gefasst und am 29.02.2016 eingestellt (vgl. auch die
           Vorbemerkungen zum Länderteil)