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Weltkugel
© panthermedia.net / James Steidl

Internationale Rechtsvorschriften

Eine Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen
Die internationalen Rechtsvorschriften in einer Datenbanklösung mit komfortabler Volltextsuche.
Jemen


I. Rechtsgrundlagen
 

  1. Zustellung

    -
  2. Beweisaufnahme

    -
  3. Weitere für das Gebiet des Zivil- oder Handelsrechts bedeutsame zwischenstaatliche Vereinbarungen (wegen der Ausführungsgesetze und aktuellen Bekanntmachungen von Änderungsregelungen wird auf § 3 Absatz 2 bis 5 ZRHO Bezug genommen)

 
II
. Ausgehende Ersuchen
 

1. Zustellung

        • Postzustellungen sind nicht zulässig. 
        • durch ausländische Stellen:

Rechtshilfe wird durch jemenitische Behörden derzeit nicht geleistet. 

        • durch deutsche Auslandsvertretungen ist zurzeit nicht möglich.

 

2. Beweisaufnahme 

        • durch ausländische Stellen:

Rechtshilfe wird durch jemenitische Behörden derzeit nicht geleistet.  

        • durch deutsche Auslandsvertretungen ist zurzeit nicht möglich.

 

III. Eingehende Ersuchen
 

1. Zustellung

    Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen.

 2. Beweisaufnahme

             Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen.

 

IV. Kosten

Keine Bemerkungen. 

 

Bundesamt für Justiz                                                       Stand der Bearbeitung: 23.12.2015(Fn 1)

 

 


Fußnoten :

 Fn1: Anmerkung der Redaktion IR-Online:
           Dieser Länderabschnitt wurde am 29.02.2016 aktualisiert (vgl. auch die Vorbemerkungen
           zum Länderteil)