Aktueller Inhalt:
Dschibuti
I. Rechtsgrundlagen
- Zustellung
- - Beweisaufnahme
- - Weitere für das Gebiet des Zivil- oder Handelsrechts bedeutsame zwischenstaatliche Vereinbarungen (wegen der Ausführungsgesetze und aktuellen Bekanntmachungen von Änderungsregelungen wird auf § 3 Absatz 2 bis 5 ZRHO Bezug genommen)
-
II. Ausgehende Ersuchen
- Zustellung
- Postzustellungen sind nicht zulässig.
- durch ausländische Stellen:
Rechtshilfe wird durch dschibutische Behörden derzeit nicht geleistet. - durch deutsche Auslandsvertretungen ist zurzeit nicht zulässig.
- Beweisaufnahme
- durch ausländische Stellen:
Rechtshilfe wird durch dschibutische Behörden derzeit nicht geleistet. - durch deutsche Auslandsvertretungen ist zurzeit nicht zulässig.
- durch ausländische Stellen:
III. Eingehende Ersuchen
- Zustellung
Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen. - Beweisaufnahme
Unmittelbar eingehende Ersuchen sind unerledigt der Landesjustizverwaltung vorzulegen.
IV. Kosten
Keine Bemerkungen.
Bundesamt für Justiz Stand der Bearbeitung: 29.06.2018(Fn 1)
Fußnoten :
Fn1: Anmerkung der Redaktion IR-Online:
Dieser Länderabschnitt wurde erstmals erstellt und am 31.08.2018 in die Datenbank eingestellt
(vgl. auch die Vorbemerkungen zum Länderteil).