Aktueller Inhalt:
- Europäisches Übereinkommen vom 24.11.1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
- Verzeichnis der Vertragsstaaten
- Musterformulare nach den Artikeln 3, 8 und 9 des Übereinkommens in
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Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland vom 20. Juli 1981 (BGBl. 1981 I S. 665)
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Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland vom 20. Juli 1981 (BGBl. 1981 I S. 533)
- Bestimmung der Zentralen Behörde in Nordrhein-Westfalen, Zustellung durch einfache Übergabe
- Verordnung über Zuständigkeiten im internationalen Amts- und Rechtshilfeverkehr in Verwaltungssachen (Artikel 3 der Verordnung zur Änderung der Befristung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Innenministeriums vom 18.11.2008 (GV NRW 2008 S. 729)
- Übersicht über die Vorbehalte und Erklärungen der Vertragsstaaten sowie die Anschriften der Zentralen Behörden (Website des Europarats, CETS No. 094)
- Europäisches Übereinkommen vom 15.03.1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland
- Verzeichnis der Vertragsstaaten
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Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland vom 20. Juli 1981 (BGBl. 1981 I S. 665)
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Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland vom 20. Juli 1981 (BGBl. 1981 I S. 533 )
- Bestimmung der Zentralen Behörde in Nordrhein-Westfalen, Zustellung durch einfache Übergabe
- Verordnung über Zuständigkeiten im internationalen Amts- und Rechtshilfeverkehr in Verwaltungssachen (Artikel 3 der Verordnung zur Änderung der Befristung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Innenministeriums vom 18.11.2008 (GV NRW 2008 S. 729)
- Verordnung über Zuständigkeiten im internationalen Amts- und Rechtshilfeverkehr in Verwaltungssachen (Artikel 3 der Verordnung zur Änderung der Befristung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Innenministeriums vom 18.11.2008 (GV NRW 2008 S. 729)
- Bilaterale Abkommen
- Deutsch-Österreichischer Vertrag über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31.05.1988
- Denkschrift zum Vertrag
- Zustimmungsgesetz vom 26.04.1990
- In-Kraft-Treten: Bekanntmachung des AA vom 10.09.1990 (BGBl. II 1990 S. 1334)
- Bestimmung der Zentralen Behörde in Nordrhein-Westfalen, Zustellung durch einfache Übergabe
- Verordnung über Zuständigkeiten im internationalen Amts- und Rechtshilfeverkehr in Verwaltungssachen (Artikel 3 der Verordnung zur Änderung der Befristung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Innenministeriums vom 18.11.2008 (GV NRW 2008 S. 729)
- Rechtshilfe in Sozialgerichtssachen
- Soziale Sicherheit in Europa
- Bilaterale Sozialversicherungsabkommen außerhalb der Europäischen Union
- Pressemitteilungen und Meldungen zu Sozialversicherungsabkommen
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
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Amtshilfe in Steuersachen
Fußnoten :
Fn1: Zur Anwendbarkeit des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland für verwaltungsgerichtliche Schriftstücke vgl. TOP VI 5 der Konferenz der Zivilrechtshilfereferentinnen und -referenten am 30. und 31. Mai 2000 in Hannover
Fn2: Zur Vollstreckung österreichischer Verwaltungsstrafen wegen Nichtbenennung des Fahrers durch deutsche Kraftfahrzeughalter vgl. den Runderlass des Innenministeriums NRW vom 06.11.1997 - V B 5/17-21.13 -